Mein Wunsch ist, gesund geborene Kinder in ihrer Entwicklung begleiten zu dürfen und die Eltern in Fragen rund um dieses Thema zu unterstützen.
Die Betreuung chronisch kranker und frühgeborener Kinder gehört in die Hände des/der Kinderfacharztes/-ärztin.
Vorgeschriebene Untersuchungen
Im 1. Lebensjahr (an die Auszahlung des Kindergeldes gebunden):
- Neugeborenenuntersuchung gegen Ende der 1. Lebenswoche (KA, AM)
- Allgemeine Untersuchung 4. bis 7. Lebenswoche (KA, AM)
- Orthopädische Untersuchung 4. bis 7. Lebenswoche (KA, O), diese Untersuchung muss beim Orthopäden oder Kinderfacharzt gemacht werden!
- Allgemeine Untersuchung 3. bis 5. Lebensmonat (KA, AM)
- Allgemeine Untersuchung 7. bis 9. Lebensmonat (KA, AM)
- HNO Untersuchung 7. bis 9. Lebensmonat (KA, AM)
- Allgemeine Untersuchung 10. bis 14. Lebensmonat (KA, AM)
- Augenuntersuchung 10. bis 14. Lebensmonat (AA, KA, AM)
Im 2. Lebensjahr:
- Allgemeine Untersuchung 22. bis 26. Lebensmonat (KA, AA)
- Augenuntersuchung (nur AA!) WICHTIG!
3. bis 5. Lebensjahr:
- Je eine allgemeine Untersuchung um den jeweiligen Geburtstag
Abkürzungen: AM – Arzt für Allgemeinmedizin, KA – Kinderarzt, AA – Augenarzt, O – Facharzt für Orthopädie